Sternfahrt
Der Erste Österreichische Kleinwagen Club veranstaltet am 31.5. und 1.6.1997 eine
Sternfahrt
zur Sonderausstellung 40 Jahre Steyr-Puch 500. Die Veranstaltung ist eine touristische Ausfahrt
und ist als Zuverlässigkeitsprüfung ausgeschrieben.
Teilnahmebedingungen
Ziel der Sternfahrt
Leistungen
Nennungen
Wertungen
Haftung
Teilnahmebedingungen:
Alle Fahrzeuge müssen in einem für den Straßenverkehr tauglichen Zustand
und ihre Fahrer im
Besitz der behördlich vorgeschriebenen Dokumente sein. Die gemeldeten und zum Start
gebrachten Fahrzeuge müssen eine KFZ-Haftpflichtversicherung aufweisen.
Teilnahmeberechtigt sind sämtliche Fahrzeuge die mit einem Steyr-Puch Boxermotor
ausgestattet sind.
Ziel:
Das Ziel der Ausfahrt ist das Messegelände Tulln. Innerhalb des Geländes sind
Parkplätze für die
Teilnehmerfahrzeuge reserviert. Hänger und Zugfahrzeuge können nicht innerhalb
des Geländes
abgestellt werden. Sämtliche Teilnehmer erhalten eine Einfahrtgenehmigung und die
benötigte
Anzahl an Eintrittskarten im vorraus zugesandt.
Leistungen des EOKC:
- Parkplatz am Messegelände.
- Eintritt.
- Sonderpublikation 40 Jahre Steyr-Puch 500.
- Willkommensgetränk.
- Clubpräsent.
Nennungen:
Erfolgen im Voraus mittels Überweisung des Nenngeldes auf das Konto Nummer
31003200128
bei der Ersten Österreichischen Spar-Casse BLZ 20111. Bei Nennungen aus dem Ausland
bitten
wir um Zusendung eines Schecks.
Das Nenngeld beträgt pro Fahrzeug inklusive dem Lenker öS 280,- (250,-
für EOKC-Mitglieder),
für jede weitere Person öS 70,- (50,-) bzw. 30,-(25,-) für Kinder und
muß bis 16. Mai 1997 bei
uns eingelangt sein.
Nennungen am Tag der Veranstaltung sind bei Zahlung der Nachnenngebühr von
öS 50,-
möglich
Wertung:
Gewertet werden das am weitesten auf Achse angereiste Fahrzeug. Das älteste Fahrzeug.
etc.
Durchführung:
Die Sternfahrt kann an beiden Veranstaltungstagen angefahren werden und unterliegt keinen
besonderen Durchführungsbestimmungen.
Haftung:
Jeder Teilnehmer haftet für sich selbst, seine Begleiter, sein Fahrzeug und durch selbige
verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Er trägt die volle
zivil und strafrechtliche
Verantwortung und verzichtet mit seiner Unterschrift auf dem Nennungsformular (Zahlschein)
auf jeden Rückgriff auf die Veranstalter und die Funktionäre.
home