Sternfahrt

Der Erste Österreichische Kleinwagen Club veranstaltet am 31.5. und 1.6.1997 eine Sternfahrt zur Sonderausstellung 40 Jahre Steyr-Puch 500. Die Veranstaltung ist eine touristische Ausfahrt und ist als Zuverlässigkeitsprüfung ausgeschrieben.

Teilnahmebedingungen

Ziel der Sternfahrt

Leistungen

Nennungen

Wertungen

Haftung


Teilnahmebedingungen:

Alle Fahrzeuge müssen in einem für den Straßenverkehr tauglichen Zustand und ihre Fahrer im Besitz der behördlich vorgeschriebenen Dokumente sein. Die gemeldeten und zum Start gebrachten Fahrzeuge müssen eine KFZ-Haftpflichtversicherung aufweisen.

Teilnahmeberechtigt sind sämtliche Fahrzeuge die mit einem Steyr-Puch Boxermotor ausgestattet sind.

Ziel:

Das Ziel der Ausfahrt ist das Messegelände Tulln. Innerhalb des Geländes sind Parkplätze für die Teilnehmerfahrzeuge reserviert. Hänger und Zugfahrzeuge können nicht innerhalb des Geländes abgestellt werden. Sämtliche Teilnehmer erhalten eine Einfahrtgenehmigung und die benötigte Anzahl an Eintrittskarten im vorraus zugesandt.

Leistungen des EOKC:

- Parkplatz am Messegelände.

- Eintritt.

- Sonderpublikation 40 Jahre Steyr-Puch 500.

- Willkommensgetränk.

- Clubpräsent.

Nennungen:

Erfolgen im Voraus mittels Überweisung des Nenngeldes auf das Konto Nummer 31003200128 bei der Ersten Österreichischen Spar-Casse BLZ 20111. Bei Nennungen aus dem Ausland bitten wir um Zusendung eines Schecks.

Das Nenngeld beträgt pro Fahrzeug inklusive dem Lenker öS 280,- (250,- für EOKC-Mitglieder), für jede weitere Person öS 70,- (50,-) bzw. 30,-(25,-) für Kinder und muß bis 16. Mai 1997 bei uns eingelangt sein.

Nennungen am Tag der Veranstaltung sind bei Zahlung der Nachnenngebühr von öS 50,- möglich

Wertung:

Gewertet werden das am weitesten auf Achse angereiste Fahrzeug. Das älteste Fahrzeug. etc.

Durchführung:

Die Sternfahrt kann an beiden Veranstaltungstagen angefahren werden und unterliegt keinen besonderen Durchführungsbestimmungen.

Haftung:

Jeder Teilnehmer haftet für sich selbst, seine Begleiter, sein Fahrzeug und durch selbige verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Er trägt die volle zivil und strafrechtliche Verantwortung und verzichtet mit seiner Unterschrift auf dem Nennungsformular (Zahlschein) auf jeden Rückgriff auf die Veranstalter und die Funktionäre.

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